Uncut Blood and Violance System in deutschen Cmaps

Team.Rlx|Nobody

Zitat:

Original von OLD MAN WITH GUN
Da man von Treyarch ja rein garnichts mehr hört, glaube ich kaum, das da jemals ein Fix von denen für die Tools kommen wird. Und wenn, wohl erst kurz vor dem Release von CoD6.
Ich jedenfalls verschwende momentan keine Zeit in diesen 1.2GB großen haufen Müll, den Treyarch uns da als Mod-Tools anbietet.
Da kann man nur hoffen, das infinityward bei CoD6 was besseres liefert und nicht so einem Bockmist wie Treyarch verzapft.


Ich glaub dem braucht man so nix hinzuzufügen unglücklich
wgs./w@Lly
Dann können wir wohl damit rechnen, dass es für die deutsche Version kaum bis keine C-Maps geben wird.
Sorry to say, aber es bestätigt sich immer mehr, je mehr Hiobs-Botschaften man erfährt.
Treyarch hat den grössten Mist in der Geschichte der PC-Version von CoD gebaut. Wären sie doch nur bei "Konsole only" geblieben.

Aber gut, nur noch ein paar wenige Monate, dann steht eh wieder CoD6 in den Läden, bis dahin hat dann jeder zehnmal Prestige durch und sucht was Neues.... ich hoffe nur InfinityWard baut auf ihrem exzellenten Maps'n'Mods-System wieder auf... die Ordner usermaps und mods waren eine der besten Entwicklungen überhaupt!!
Private Grob
Um mal eine Grundsatzdisskusion anzufangen:

Ist eine C-Map in Deutschland wirklich illegal, nur weil dieses "uncut Blood and Violance System" eingebaut wurde?

Okay, in der deutschen Version des Spieles ist es nicht dabei. Aber wird alleine durch diese Tatsache die C-Map in Deutschland illegal? Ich denke nicht. Mit welcher Begründung sollte man da von einer illegalen Map ausgehen? Meines Wissens ist die Darstellung blutrünstiger Szenen in Deutschland nicht verboten Siehe diverse Horrorfilme, z.B. Saw2 und 3....

Anders sieht es natürlich mit verfassungsfeindlichen Symbolen aus. Da ist die Sache klar. Aber solange solche Dinge nicht in einer Custommap auftauchen sehe ich kein Problem.

Wie gesagt, mir ist bewußt, das dies normaleweise in der deutschen Version nicht zu sehen ist. Aber durch welchen Paragraphen des StGB sollte eine C-Map durch Blutdarstellung illlegal werden?

Grüße
Private Grob.
Panther[GER]
Die gleiche Frage hab ich mir auch grad gestellt ....
Das Illegale an der Uncut Version sind doch die verfassungsfeindlichen Symbole, das Blutige interessiert doch eigentlich "nur" USK/FSK oder lieg ich da jetzt komplett daneben ??
BadMan
Also die Playermodels sehen Tot dann in etwa so aus

***Bild entfernt***

Edit by MikeTNT: Sorry, bevor es Ärger gibt, hab ich das Bespielbild entfernt.


Edit:
Kein Problem.

Also bei den Leichen fliegen in der deutschen Version keine Körperteile herum allerdings liegt dann aber ein Playermodel z.B. ohne arm wo die verletzten stellen in weis dargestellt werden da keine Texturen vorhanden sind.
MikeTNT

Zitat:

Original von Panther[GER]
Die gleiche Frage hab ich mir auch grad gestellt ....
Das Illegale an der Uncut Version sind doch die verfassungsfeindlichen Symbole, das Blutige interessiert doch eigentlich "nur" USK/FSK oder lieg ich da jetzt komplett daneben ??


Die Frage kann dir wohl nur ein Gericht beantworten.
Zum Nachdenken mache ich mal ein Beispiel:
Ich kaufe ein Moped, das vom Hersteller mit allem ausgerüstet wurde, damit es auf deutschen Straßen fahren darf.
Da mir das Moped etwas zu unspektakulär ist, schaue ich mich im Ausland um, was es dort für Umbaumöglichkeiten gibt.
Ich finde ein paar Tuningteile und rüste damit mein Moped nach. Der Motor bekommt auch noch etwas Power nachgerüstet.
Was glaubst du, wer den Ärger bekommt, wenn er mit so einem Moped erwischt wird?

Auf COD:WaW bezogen:
Originalspiel: USK18
Modifikation: keine USK Prüfung (= automatisch indiziert? möglicherweise auch beschlagnahmungsfähig?)

Indizierte Produkte dürfen nicht beworben werden. Bekommt man nun Ärger, wenn man seinen Modserver mit Custommaps vorstellt?

verwirrt

Kurz gesagt: Ohne Rückendeckung des Publishers rate ich nicht dazu, einen unzensierten Server laufen zu lassen.

cu Mike
yoda
Hm, Denkanstoß - ich weiß auch nicht, wie die Sachlage aussieht - aber erinnert sich noch jemand an den Streß, den es wegen dem Merciless MOD gab...? Ist ja letztlich das gleiche, egal ob Map oder MOD, das Resultat ist in dem Fall ja fast das Gleiche.
Kelli

Zitat:

Original von Private Grob
Um mal eine Grundsatzdisskusion anzufangen:

Ist eine C-Map in Deutschland wirklich illegal, nur weil dieses "uncut Blood and Violance System" eingebaut wurde?

Nö.

Zitat:

Original von Private Grob
Anders sieht es natürlich mit verfassungsfeindlichen Symbolen aus. Da ist die Sache klar. Aber solange solche Dinge nicht in einer Custommap auftauchen sehe ich kein Problem.

Jupp.

Zitat:

Original von Private Grob
Wie gesagt, mir ist bewußt, das dies normaleweise in der deutschen Version nicht zu sehen ist. Aber durch welchen Paragraphen des StGB sollte eine C-Map durch Blutdarstellung illlegal werden?

Ist es nicht per default. Wenn man Jugendschutz mal außer acht läßt (siehe unten: Spiel ab 18, Mods sind keine eigenständige Programme. Setzt man diese Annahme nicht vorraus müsstest du jeder einzelnen Mod / Karte von der Bundesprüfstelle prüfen lassen - ja auch die CoD2 Karten - denn bei Computerspielen ist seit 2003 grundsätzlich jede Mediumweitergabe solange verboten bis es ausdrücklich erlaubt wurde.§12 JuschG) kommt nur §131 StGB in Betracht. Nach diesem ist die Verbreitung strafbar wenn Gewalt verharmlost oder verherrlicht wird. Besitz, spielen, ankuggen, runterladen ist alles safe. Vorführen, verkaufen, (zum Download) anbieten sind die Punkte die potentiell verboten sind.
Unter http://www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml ist das für Filme sehr ausführlich aufgedrösselt.
Du kannst es also auf eine Frage reduzieren.

Ist es Gewaltverherrlichung wenn der Arm abfällt?

Meiner Ansicht nach nicht. Es zeigt die Folgen des Krieges und der Gewalt. Der Arcade Modus mit Douple, Tripple, Quaddro Kill Bonus - da würde ich noch den Standpunkt Gewaltverherlichung verstehen. Aber Schusswaffe -> Blut -> Gegner tot ist das normale 18:30Uhr Abendprogramm. Wenn die Rübe dabei runterfällt ist es nicht Jugendgeeignet und kommt es erst ab 22:00Uhr. Aber für die Volljährige Zielgruppe durchaus normal und übliche Darstellung.

Dummerweise kann das nur ein Richter entscheiden, auf den Antrag eines Staatsanwaltes. Die Aussichten stehen aber sehr schlecht. Blut, Arm ab, Bein ab, alles als Folgen von Kriegshandlung in der entsprechenden Zeit / Story eingebettet und nicht mit dem Ziel des möglichst grausamen tötens.

Deswegen waren die redlichen Politiker von der Christlichen Union ja auch so für den Killerspiel-Zusatz §131a StGB, obwohl das nach der wortwörtlichen Auslegung von §131 garnicht nötig währe. Tja Pech gehabt und nebenbei die aktuelle Rechtssprechung bestätigt.
Extrem lesenswert ist dazu ein Artikel in der zis http://www.zis-online.com/dat/artikel/2008_4_229.pdf Ja, 12 Seiten, aber es lohnt sich ihn sinnentnehmend komplett zu lesen.

Warum gibt es dann überhaupt eine bereinigte DE Version?
Das AV einige Details in der Deutschen Version rausgenommen hat, dafür waren vermutlich weniger strafrechtliche als kommerzielle Überlegungen verantworlich. Die Bundesprüfstelle kann solche Medien nähmlich auch ohne Staatsanwalt auf den Index setzen (!Achtung: Index hat nichts mit Verbreitungsverbot zu tun. Es ist nur ein "Bewerbungsverbot". - Medien auf dem Index dürfen nicht auf Plakaten, im Mediamarkt, in der Zeitung, im Rundfunk beworben werden!) und das senkt die Absatzzahlen ganz gewaltig. Außerdem möchte man sicher nicht in die Schlagzeilen wegen eines toten Nazizombies, sondern wegen der hohen Verkaufszahlen und der durchdachten Spielidee *hust*
Aber kommerziell vertreiben möchtest du deine Maps sicher nicht, insofern brauchst du dir um diese Aspekte ja keine Gedanken machen.

Ich persönlich hätte jedenfalls kein schlaflosen Nächte damit Bluttriefende Karten zu verbreiten. Sie sind ja nichtmal eigenständig lauffähig, sondern nur mit dem Spiel, bei dessen Verkauf vom Einzelhändler penibel darauf geachtet wird das es nur an Ü18 Spieler abgegeben wird. Genauso wie die Erziehungsberechtigten sich darum kümmern das Jugendliche auch nicht anders, z.B. im toleranterem Ausland, an CoD5 kommen. Die Karten kann also nur jemand benutzen der bereits 18 ist. Damit ist dem Totschlagargument Jugendschutz schonmal genüge getan. Nicht volljährig = Kein Hauptspiel = kein Blut beim betrachten der .map Datei in Wordpad.
Für §131 fehlt die "Menschenwürde verletzende Grausamkeit" im Sinne des Gesetzgebers.
Schade das ich nicht mappen kann. traurig
Aber wenn es dann ein paar schöne Karten gibt kann man die sich sicherlich per Redirekt von meinem Server herunterladen. Wenn man über 18 ist und das Spiel besitzt. Zunge raus

Zitat:

Original von MikeTNT
Modifikation: keine USK Prüfung (= automatisch indiziert? möglicherweise auch beschlagnahmungsfähig?)

Wenn man diese Ansicht teilen würde, was ich nicht mache, gilt es für jede Modifikation. Auch für CoD1, auch für FarCry, Auch für BF. Von der Bundesprüfstelle ist nur das Medium genau in der Art wie es vorliegt geprüft. Schon für eine andere Plattform (Mac) muss eine erneute (vereifachtere) Prüfung beantragt werden.

Umgebautes Moped: Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.


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Dies ist meine persönliche Meinung die ich mir anhand frei zugänglicher Quellen gebildet habe. Dies ist keine Rechtsberatung.
Panther[GER]
@Kellerkind
Danke für deinen Beitrag !
ich glaub ich seh so langsam etwas Licht am Ende des dunklen Paragraphentunnels smile
Private Grob
@Kellerkind

Auch von mir danke für deinen interessanten Beitrag!

Grüße
Private Grob