wgs./w@Lly
Wie auf schnittberichte.com zu lesen ist, hat die Bundesprüfstelle für Jugendschutz (
BPjS) die für den Monat Januar 2009 beschlagnahmten bzw. indizierten Filme, Musik-CDs und Spiele veröffentlicht.
Interessant ist hierbei, dass die EU-Version von
Call of Duty: World at War auf der Liste B gelandet ist.
Damit ist diese Version als strafrechtlich bedenklich einzustufen und würde ab sofort dem Verbreitungsverbot nach dem Strafgesetzbuch unterliegen.
Quelle und Übersicht der im Januar indizierten Medien:
schnittberichte.com
Vielen Dank an BoNeS für die Meldung!
Interceptor
War eingentlich fast klar, denn warum gab es denn sonst eine Version von COD:WW ausschließlich für Deutschland, die sich von der restlichen EU-Version unterscheidet?!
Ich hab eine dt. Version von COD:WW
Kelli
Ja haben die denn mein
Plädoyer nicht gelesen?
Die Begründung würde mich mal interessieren.
(Vor allem im direkten Vergleich zu GTA:SA)
Gibt es eigentlich auch eine "US Version"? Die währe dann im Moment noch nur "ungeprüft"
Original von Interceptor
Ich hab eine dt. Version von COD:WW
Der Besitz ist weiterhin erlaubt. Nur weiterverkaufen, verleihen, vorführen etc ist jetzt mit "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe" verbunden.
Interceptor
Original von Kellerkind
Original von Interceptor
Ich hab eine dt. Version von COD:WW
Der Besitz ist weiterhin erlaubt. Nur weiterverkaufen, verleihen, vorführen etc ist jetzt mit "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe" verbunden.
Jup, ist wie damals als Falcos Lied "Jeanny" auf den Index gesetzt wurde .... ich hatte mir noch einen Tag davor die Maxi-Single (das sind die Schwarzen großen Scheiben aus Vinyl) gekauft.
Deichgraf
...das sind die Schwarzen großen Scheiben aus Vinyl
LOL
Das hab ich eh nie verstanden! Die passen doch gar nicht in meinen DVD Spieler
PsychoJR
Original von Kellerkind
Ja haben die denn mein
Plädoyer nicht gelesen?
Die Begründung würde mich mal interessieren.
(Vor allem im direkten Vergleich zu GTA:SA)
Gibt es eigentlich auch eine "US Version"? Die währe dann im Moment noch nur "ungeprüft"
Original von Interceptor
Ich hab eine dt. Version von COD:WW
Der Besitz ist weiterhin erlaubt. Nur weiterverkaufen, verleihen, vorführen etc ist jetzt mit "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe" verbunden.
Also wenn ich das richtig sehe, ist nur der Verkauf der EU sprich Englisch etc. verboten.
Wir Deutschen haben doch extra eine gesonderte Version bekommen oder irre ich mich da ?
Oder haben die das Recht, wenn sie sagen "die" EU Version das damit auch alle Versionen egal im welchen EU Land, auch wenn es extra für ein spezielles Land geändert wurde mit dazu zu zählen ?
Würde mich mal Interessieren.
Gruß
PsychoJR
Kelli
Original von PsychoJR
Also wenn ich das richtig sehe, ist nur der Verkauf der EU sprich Englisch etc. verboten.
Es ist nur das Medium[!] auf der Liste B das geprüft wurde. Also die DVD mit dem Zusatz "EU Version". Die Deutsche wurde bereits geprüft und hat die Einstufung Ab 18. Daran ändert sich überhaupt nichts. Darf weiterhin unter diesen Auflagen beworben, verkauft etc... werden.
Falls es eine US Version gebe sollte (keine Ahnung) ist die auch nicht betroffen, die hat dann "nur" die Einstufung "ungeprüft" und darf dementsprechend nicht Minderjährigen zugängig gemacht werden und nicht beworben werden. Gilt z.B. auch wenn es CoD:WW EU Version auf Langspielplatte geben würde. Dann währe auch diese Version weiterhin "ungeprüft." und nicht auf der Liste.
clutzi
nene das die immer nur bei games so überstrenge berwertungen mach ist echt buggy..
Urukh4j
War ja nicht anders zu erwarten von den Eierköpfen.
=VVV=Guenzi
BANANENREPUBLIK
Bei jeder Doku wehen die Fähnchen und niemand indiziert oder retuschiert sie!
Wer glaubt das Fascho's sich ein Spiel zulegen und daran ereifern hat einen Betonschädel
Das unglaubliche daran ist, das Menschen die zum Teil mit Steuergeld bezahlt werden so einen Unsinn ungestraft in Umlauf bringen dürfen.
INQUISITION, HEXENJAGD HURRA!!!
Ist ja fast so wie in den 80's als Senatorenfrauen in USA Heavy Metal und einige Band's wie Twisted Sister *lol* verbieten wollten.
Unfassbar halt wie doppelmoralisch hier regiert und gehandelt wird.
Wenn die mal richtig hinschauen würden müssten die das komplette Nachmittagsprogramm von 12:00 bis 18:00 Uhr bei RTL, SAT1 und PRO7 pauschal wegen Volksverdummung indizieren *lol* und bei den Simpsons "Itchy und Scratchy" rausschneiden
Naja guter Stoff für Comedians halt
Prost Kollegen
Sven71
Ungeheuerlich. Das ist ja ein echter Wettbewerbsnachteil für all die Händler, die aus EU-Nachbarländern nach Deutschland verkaufen wollen. Das muß sofort vor den EuGH.
Wenn überhaupt, sollen sie alle Versionen auf den Index stellen, denn die Bugs und Glitches sind in der Tat strafrechtlich bedenklich (Betrug am Kunden) und können zu Gewaltexzessen und Amokläufen führen (wegen des Betrugs am Kunden).
// sarcasm off
Das Spiel ist doch jetzt schon sowas von tot ....