LAN und Cod2

Harmonie's Wächterin
Hallo Leute,

heute ist es bald soweit...die Computerzentrale von Harmonie und mir soll eingerichtet werden. Wir beide werden dann mit unseren Rechnern über einen Router ins Netz gehen. (Lanverbindung/Patchkabel)

Jetzt meine Frage/n:

Harmonie hat die Orginal CD von Cod2. Das Spiel ist auch auf meinem Rechner installiert; d.h. wir hätten den gleichen CD-Key auf unseren Rechnern. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit auf dem Server gemeinsam zu Spielen bei gleichem CD-Key? Muss ich dafür besondere Einstellungen vornehmen z.B. auf beiden Rechner dieselbe I.P.? Ich hab eigentlich keine Lust nur wegen MP mir eine eigene Cod2 CD zu kaufen...

Für jeden Tip wäre ich dankbar... grosses Grinsen

Also dann legt mal los...
kumite
2. key besorgen ansonsten werdet ihr wegen doppeltem cd key gekickt
MadMan
Oder lieber gleich das ganze Spiel... Augenzwinkern
Kostet ja fast nix mehr.
MIK

Zitat:

Original von MadMan2388
Oder lieber gleich das ganze Spiel... Augenzwinkern
Kostet ja fast nix mehr.


LOL, Madddyyyyy, wo bekommst denn einfach so nen zweiten Key? grosses Grinsen Da musst n zweites Game kaufen...
MadMan
Was meinst du, wo man überall nen Key herbekommt. Augenzwinkern
Deswegen meinte ich ja, dass man das Spiel lieber kaufen soll, anstatt sich irgendwo den Key zu besorgen... Augenzwinkern grosses Grinsen
kumite
selbstverständlich reden wir hier über orginal spiele grosses Grinsen
und original codes grosses Grinsen grosses Grinsen
sonst müsste ich ja an die forenregeln errinnern grosses Grinsen grosses Grinsen grosses Grinsen
MadMan
Genau das meinte ich... grosses Grinsen grosses Grinsen grosses Grinsen grosses Grinsen grosses Grinsen grosses Grinsen
Harmonie
Lol...Ihr seit mir ein paar Spaßvögel - betreffend des keys... Augenzwinkern Augenzwinkern

Weder ich, noch meine Frau spielen mit Cd (obwohl original - allein aus sammlertechnischen Gründen)...es nerft einfach, diesen Silberling mit den diversen Laderucklern laufen zu lassen...sagt mit jetzt nicht, Ihr spielt alle ohne no cd-patch...- und wo man diesen her hat, da gibt es auch die keys! unglücklich
Aleso haltet mal alle gut die " Unglaublich... "

Blabla..., also Ihr lieben "Fötte"! Meine Frau hat Euch eine Frage gestellt, beantwortet die und gut...ansonsten tod! Augenzwinkern Augenzwinkern Augenzwinkern Augenzwinkern Augenzwinkern

Blub...
crossshooter
Die Frage wurde doch beantwortet. oO

Außerdem brauch man für den MP die DVD nicht.

Oder hab ich da was falsch verstanden verwirrt
MIK
Mal davon ab ist es legal im Besitz einer original CD / DVD einen no cd patch einzusetzen. Man darf auch eine Sicherheitskopie erstellen, da ja die Original kaputt gehen kann.

Aber zum Thema Router und gleiche Version, es wird nicht gehen, der CD Code wir authentifiziert und die GUID bzw. PBID wird generiert. Ihr solltet Euch eine zweite Version kaufen, dann klappts in jedem Falle.
OLD MAN WITH GUN

Zitat:

Original von MIK
Mal davon ab ist es legal im Besitz einer original CD / DVD einen no cd patch einzusetzen. Man darf auch eine Sicherheitskopie erstellen, da ja die Original kaputt gehen kann.
Sag mal, wo hast du den diesen ausgemachten Schwachsinn her?
Man darf eine Sicherheitskopie anfertigen, das ist richtig. Aber es ist verboten einen Kopierschutz zu umgehen. Genau das macht aber ein No-CD Crack. Desweiteren kann man einen No-CD Crack nur herstellen, wenn man gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Somit ist auch ein No-CD Crack illegal. Glaub nicht das, was auf solchen Crackingseiten steht. Es stimmt nämlich nicht.

Und wie hier schon richtig gesagt wurde, für den Multiplayer benötigt man den Datenträger nicht im Laufwerk.
Red Killer
Wenn der PunkBuster an ist wird man doch nur bei gleichen CD keys gekickt oder nicht??
kumite

Zitat:

Original von Red Killer
Wenn der PunkBuster an ist wird man doch nur bei gleichen CD keys gekickt oder nicht??


richtig,aber das hab ich ja schon 50 posts vorher geschrieben grosses Grinsen

es funktioniert nur wenn nur einer von beiden cod 2 spielt
sobald der zweite dazu kommt werden beide gekickt

deswegen hab ich ja geschrieben das man dazu noch einen zweiten cd-key benötigt da ihr ansonsten den gleichen guide bzw die gleiche pbid habt (und das mag pb nicht so gerne)
es bringt also nix einen no cd crack einzusetzen da man ja eh keine cd benötigt

so denke damit dürfte alles gesagt sein(wurde ja alles schon mehrfach erwähnt)
Kelli

Zitat:

Original von OLD MAN WITH GUN
Man darf eine Sicherheitskopie anfertigen, das ist richtig. Aber es ist verboten einen Kopierschutz zu umgehen.

Quelle? Du verwechselst das mit den Gesetzen zur Urheberrechtsnovelle:
http://www.bmj.bund.de/media/archive/126.pdf

Zitat:

Teils wird wie folgt gefasst:
„Abschnitt 1
Ergänzende Schutzbestimmungen“.
34. Vor § 96 werden folgende §§ 95a bis 95d eingefügt:
„§ 95a
Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz
eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder
eines anderen nach diesem Gesetz geschützten
Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des
Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit
dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen
nach bekannt sein muss, dass die Umgehung
erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder
Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

Knackpunkt ist "eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes" Dieses Gesetz betrifft AUSSCHLIEßLICH Vorträge und Aufführungen, Lichtbilder und Schallträger. NICHT Software.

Zitat:

Original von OLD MAN WITH GUN
Desweiteren kann man einen No-CD Crack nur herstellen, wenn man gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Somit ist auch ein No-CD Crack illegal.

Auch 2 Probleme. 1. "Illegal" ist es auf keinen Fall, das ist GVU "Sprech"
http://de.wikipedia.org/wiki/Illegal

Zitat:

Gesetzmäßigkeit, die in Übereinstimmung staatlichen oder privaten Handelns mit dem geltenden positiven Recht (Verfassung, Gesetze, sonstige Rechtsvorschriften) besteht. Die Bindung aller staatlichen Gewalt an das geltende Recht ist wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates.

Nutzungsbedingungen sind aber Vertragsrecht, keine Gesetze. Bestenfalls ist es also Vertragsbruch. Aber auch da währe ich mir nicht sicher, da die Nutzungsbedingungen regelmäßig ungültig sind. (Nicht einsehbar _VOR_ dem Öffnen der Verpackung) Außerdem ist es erlaubt Software zu verändern wenn dadurch der bestimmungsgemäße Gebrauch erst möglich wird. So what? Kein DVD Laufwerk -> Gebrauch nicht möglich.

IMHO Gibt es kein Gesetz gegen das Umgehen von Kopiersperren bei Software. Problem ist eher das die Software mit der man sowas bewerkstelligen kann verboten ist, da man mit dieser Software ja auch Musik, Filme etc. kopieren könnte, was nun illegal (Ja illegal da durch ein Gesetz verboten) ist. Nach allem was ich darüber gelesen habe gibt es aber bis jetzt keine Urteile dazu. Das heißt: Vor Gericht und auf Hoher See...
Harmonie
Hiho, danke für informativen Antworten!
Noch ne kurze Frage:
Wenn wir uns jetzt in eine 2te Scheibe kaufen, klappt das dann anstanslos?

Vor Monaten wurde mal dieses Thema besprochen (2 Rechner, 2cds, aber ein Eingang). Ich finde das bloß nicht mehr...das wird nämlich das nächste Problem sein unglücklich
Kelli

Zitat:

Original von Harmonie
Hiho, danke für informativen Antworten!
Noch ne kurze Frage:
Wenn wir uns jetzt in eine 2te Scheibe kaufen, klappt das dann anstanslos?
(

Anstandslos würde ich nicht sagen. Kommt darauf an wie kaputt der NAT Router ist. Aber meistens klappt es wenn einer der Spieler beim start einen anderen Port vorgibt.
(Verknüpfung zu Multiplayer +set net_port 28961)
kumite
also sagen wir es mal so "die 2 scheibe" würde euch davor bewaren das ihr gekickt werdet

alles andere mit der routereinstellung überlasse ich den fachmännern hier grosses Grinsen
OLD MAN WITH GUN

Zitat:

Original von Kellerkind
Knackpunkt ist "eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes" Dieses Gesetz betrifft AUSSCHLIEßLICH Vorträge und Aufführungen, Lichtbilder und Schallträger. NICHT Software.
Falsch, diese Paragraphen befassen sich nicht mit Software. Das Urherberrechtsgesetz im Ganzen schon.

Zitat:

Original von Kellerkind
IMHO Gibt es kein Gesetz gegen das Umgehen von Kopiersperren bei Software. Problem ist eher das die Software mit der man sowas bewerkstelligen kann verboten ist, da man mit dieser Software ja auch Musik, Filme etc. kopieren könnte, was nun illegal (Ja illegal da durch ein Gesetz verboten) ist. Nach allem was ich darüber gelesen habe gibt es aber bis jetzt keine Urteile dazu. Das heißt: Vor Gericht und auf Hoher See...
Dann lies dir mal §69e des Urherberechtsgesetzes durch (befasst sich mit der Decompilierung von Software). Ich bezweifle, dass ein Crack zu dem Zweck hergestellt wurde, damit eine unabhänging geschaffenes Programm wieder problemlos mit dem Spiel läuft (anderenfalls benötigt er die Zustimmung des Rechteinhabers, die der Crackersteller bestimmt nicht hat). Desweiteren darf er die aus der Decompilierung gewonnenen Informationen nicht an Dritte weitergeben (weas er aber tut).
Defakto ist ein Crack laut UrhG illegal, was damit auch dessen Verwendung betrifft.
MadMan
Könnt Ihr mal bitte mit den ganzen Paragraphen aufhören...ich muss mich den ganzen Tag mit SGB, BGB, BBiG, GG, etc. beschäftigen...das reicht... Augenzwinkern Zunge raus grosses Grinsen
Kelli
Man braucht das Programm nicht zu dekompilieren um einen NoCD Hack zu erstellen. Und wenn werden die Informationen daraus (das heißt den Quelltext der Software) nicht weitergegeben, sondern nur ein binäry das die Veränderungen vornimmt.


Du hättest denselben §69 komplett lesen sollen. § 69d UrhG
http://www.juraforum.de/gesetze/UrhG/ges...te.html#gld1917

Zitat:



(1) Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind.

(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.

(3) Der zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks eines Programms Berechtigte kann ohne Zustimmung des Rechtsinhabers das Funktionieren dieses Programms beobachten, untersuchen oder testen, um die einem Programmelement zu Grunde liegenden Ideen und Grundsätze zu ermitteln, wenn dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Programms geschieht, zu denen er berechtigt ist.


Aber, wir sind beide keine Juristen, - also ich zumindest nicht - einigen wir uns im Zweifelsfall darauf das es ohne Gerichtsurteil keine Rechtssicherheit dazu gibt?