Ja, ich verstehe was du meinst - aber ich hab prinzipiell was gegen diese Art Bild Journalismus. Wir dürfen nicht die selben Fehler machen wie wir gewissen Öffentlich rechtlichen Sendern vorwerfen:
Mit bis zu 2 Jahren wird nur das "beschaffen" oder der reine Besitz von Kipo bestraft.
§184b
(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.
Für alles was weiter reicht kann es auch mal 10 Jahre geben:
§184b
(3) In den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und die kinderpornographischen Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
Und jetzt schau mal wo die 5 Jahre herkommen, der größtmögliche anzunehmende Fall ist in
§ 108a
Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
(1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
geregelt.
Für unentgeltliche Weitergabe wird im Fall des Falles nur 3 Jahre verhängt.
UrHG § 106
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Also bitte; du kannst nicht den Besitz von
einem *.jpg Kipo (2 Jahre) mit dem Vertrieb von 10.000 abgefilmten Kinofilmen im großen Stil vergleichen. (5 Jahre)
Aber natürlich ist die Kampagne der Musikindustrie lachhaft.
Übrigends macht mir mehr sorgen das ich auf der Suche nach diesen Informationen nach Kinderpornographie googlen musste. Damit bin ich jetzt wohl endgültig auf der Liste des behinderten Grundrechtsterroristen. Und ihr vielleicht auch? Schließlich kommen in diesem Text viele Schlüßelworte vor. Darum:

*SCNR*