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Zum Ende der Seite springen Bannen starfbar??? 1 Bewertungen - Durchschnitt: 10,001 Bewertungen - Durchschnitt: 10,001 Bewertungen - Durchschnitt: 10,001 Bewertungen - Durchschnitt: 10,001 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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ROBOTRON
Zu-Hause-Esser


Dabei seit: 31.07.2005
Beiträge: 53


Bannen starfbar??? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hee hallo Leutz!

Neulich sagte ein Bekannter zu mir, das das bannen von Spielern vom server strafbar sei? Stimmt das?
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Chefkoch
Ich hab Kenny getötet!

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Dabei seit: 22.01.2004
Beiträge: 207


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Kann ich mir nicht vorstellen. Jeder Restaurant-, Haus-, Ladenbesitzer usw. hat das Recht, Hausverbote zu verteilen, wenn sich jemand daneben benimmt. Bei dir darf auch keiner ohne deine Erlaubnis in die Wohnung. Und du darfst ja auch entscheiden, wer rein darf und wer nicht.

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Der beste Beweis für die Existenz intelligenten Lebens im All ist die Tatsache, daß niemand versucht, mit uns Kontakt aufzunehmen.
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Interceptor
... sehr viel alleine


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Dabei seit: 27.12.2005
Beiträge: 3.071


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Chefkoch *zustimm* wenn Dir ein Server gehört, hast Du quasi "Hausrecht" der immateriellen Sache.

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Mitglied der [DeBu]DeadlyBullets - eSport - Kommunikation - Fun, Fungaming gegründet 1999 - aufgelöst 24.01.2017
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Private Joker
Teetrinker


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Dabei seit: 06.04.2006
Beiträge: 38


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Na die Stelle im Gesetz will ich sehen!

Ganz ehrlich warum? Wenn ich daran hinder mitzuspielen auf MEINEN Server ist das meine Sache, klar wenn ich dich daran hindere indem ich dich RL umlege dann ist es strafbar sonst nicht ^^

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- Was tragen Sie da für ein Zeichen?
~ Das ist ein Friedenszeichen, Sir!
- Und was steht da auf Ihrem Helm?
~ Born to Kill, Sir.
- Was wollen Sie damit sagen?
~ Ich wollte damit den menschlichen Dualismus ausdrücken, wie bei Jung.
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crossshooter
Tastatur-Vernichter


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Dabei seit: 22.04.2006
Beiträge: 1.638


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Jup... Das steht im §1 des Grundgeschwätz...
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Interceptor
... sehr viel alleine


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Dabei seit: 27.12.2005
Beiträge: 3.071


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Zitat:

Art. 1 Menschenwürde; Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


Das GG ist die konkrete rechtliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt die Rechtsbeziehungen des Staat ./. Bürger und nicht die Bürger ./. Bürger. Dafür ist das Privatrecht zuständig. Somit hat das GG auf die Frage keinen Einfluss. Augenzwinkern

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Panzer
Turnbeutelvergesser


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Dabei seit: 24.08.2005
Beiträge: 467


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Und mal ganz davon abgesehen gibt es da noch drei inoffizielle Paragraphen im SbG ...

§1: Panzer hat immer recht

§2: Wer kacke baut fliegt

§3: Wer meckert wird gebannt

... Wie ihr seht steht im ServerbetriebsGesetz ( SbG ) eindeutig das bannen erlaubt ist. Demnach kann bannen auch nicht strafbar sein. Augenzwinkern

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