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Zum Ende der Seite springen PC-Gebühren an GEZ nur noch unter Vorbehalt zahlen 3 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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yoda yoda ist männlich
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PC-Gebühren an GEZ nur noch unter Vorbehalt zahlen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Berlin – Nach einer Forsa-Umfrage vom Herbst 2006 lehnen 88% der Internet-Nutzer Rundfunkgebühren für PCs und Handys ab. Dennoch verlangt die GEZ ab dem 01.01.2007 von immer mehr Betrieben, Freiberuflern und Privatpersonen, die PC-Gebühr zu zahlen. Ende 2007 könnte schon über 100.000 Betriebe betroffen sein.

Viele Betriebe und Kleinunternehmer zahlen die PC-Gebühr, obwohl sie die Gebühr als sachfremd und ungerecht ablehnen. Gleiches gilt auch für Privatpersonen ohne Fernseher und Radio, die einen PC oder ein Handy besitzen. Denn bei einer Gebührenverweigerung entsteht wegen eines relativ kleinen Zahlbetrags erheblicher Aufwand, eine Klage vor den Verwaltungsgerichten auszufechten.

Ein neue Lösung bietet jetzt der Musterbrief an die GEZ, den akademie.de als kostenlosen öffentlichen Praxistipp (www.akademie.de/direkt?pid=47080) anbietet.

Wer von der GEZ zu PC-Gebührenzahlungen verdonnert wurde, zahlt brav die monatliche PC-Rundfunkgebühr. Zugleich erklärt man per Musterbrief gegenüber der GEZ, dass man die PC-Gebührenzahlungen ab jetzt nur noch unter Vorbehalt zahlt.

So sichert man sich die Option auf spätere Rückerstattung dieser Rundfunkgebühren. Beispielsweise für den Fall, wenn die Gerichte später die PC-Gebühren für verfassungswidrig erklären. Oder wenn sich die Rechtsmeinung von akademie.de bestätigt, dass auf einem Grundstück für eigene PCs und Handys wegen Gebührenbefreiung nach § 5, Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag keine GEZ-Gebühren gezahlt werden müssen, wenn es auf dem Grundstück irgendwo schon ein anderes Rundfunkgerät vorhanden ist und der eigene PC oder das Handy nicht nur privat – sondern auch beruflich, für den Verein oder den Betrieb - genutzt wird.

Wer keinen Brief an die GEZ schreibt und seine Gebührenzahlungen unter Vorbehalt stellt, wird später nichts zurück erhalten. Auch wenn die Gerichte feststellen sollten, dass der PC-Gebühreneinzug rechtswidrig war.

Hinweis:
Der entsprechende Beitrag von akademie.de (www.akademie.de/direkt?pid=47080) wurde unter die Creative Commons Lizenz gestellt. Jeder darf den Beitrag selbst veröffentlichen ohne fragen zu müssen oder dass Lizenzgebühren erhoben werden.

Quelle: http://www.preisvergleich.de/

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