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Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Online-Durchsuchungen - Bundesverfassungsgericht kippt NRW-Gesetz yoda 27.02.2008 12:09

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Online-Durchsuchungen - Bundesverfassungsgericht kippt NRW-Gesetz Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Gerade in den Nachrichten gehört - das Bundesverfassungsgericht kippt das NRW-Landesgesetz, das dem NRW-Verfassungsschutz das Ausspähen von PCs erlaubt hat.

Ha, das dürfte auch ein Schlag auf die Nase für Beckstein, Schäuble und Konsorten sein... Onlinedurchsuchungen sind zwar machbar, allerdings sind dafür sehr hohe Hürden aufgestellt worden... Zwar habe ich kein allzu großes Vertrauen mehr in unser Rechtssystem, aber zumindest gut mal zu sehen, daß sich unsere Politikbonzen doch noch nicht alles erlauben können...

Quelle: stern.de

Zitat:

Die Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes zur Online-Durchsuchung verletzt das Grundgesetz und ist damit nichtig, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eine Online-Razzia ist demnach nur bei einer konkreten Bedrohung für Menschenleben oder den Bestand des Staates zulässig.

Das Bundesverfassungsgericht lässt das Ausspähen von Computern zum Schutz vor gravierenden Gefahren grundsätzlich zu. "Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist nicht schrankenlos", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsbegründung am Mittwoch in Karlsruhe.


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