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yoda yoda ist männlich
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Achtung Brief an den Deutschen Presserat (abgeschickt) Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Abgeschickt am 28.02.2007 per Einschreiben.

An den
Deutschen Presserat
Postfach 7160

53071 Bonn


Titel des Artikels: Morden und Foltern als Freizeitspaß - Killerspiele im Internet
Name und Seite des Publikationsorgans: Das Erste – PANORAMA – NDR http://daserste.ndr.de/panorama
Erscheinungsdatum: 22. und 23. 02. 2007
Ziffer des Pressekodex, auf den wir Bezug nehmen: Ziffer 1, 2, 7, 8, 9, 11, 12


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir uns über die Art der Berichterstattung des Magazins „PANORAMA“ in dem Bericht „Morden und Foltern als Freizeitspaß - Killerspiele im Internet“ der Reporter S. M. und T. B., verantwortlich für den Schnitt M. K., beschweren.

Betroffen fühlen wir uns, da wir bereits seit Jahren Online-Spiele als unser Hobby betrachten und seit nun mehr als drei Jahren aktiv in der angesprochenen „Call of Duty“-Szene aktiv sind – nicht nur als Spieler, sondern auch als Administratoren mehrerer großer Seiten, die Hilfestellungen, Tipps und Unterstützung zur genannten Spiele-Reihe bereitstellen.

Dieser Beitrag wurde in der PANORAMA-Sendung am 22.02.2007 im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gezeigt und anschließend online auf der Seite der ARD/PANORAMA veröffentlicht:

http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2...d-3710940_.html

Anhand der Reaktionen vieler Zuschauer im Forum des Magazins können Sie erkennen, dass wir mit unserer Meinung und Auffassung des Berichtes nicht alleine stehen:

http://daserste.ndr.de/de-forum/thread.j...tart=0&tstart=0

Auch auf die anschließende Stellungnahme der PANORAMA-Redaktion in diesem Forum gibt es Reaktionen die belegen, wie viele Menschen durch diesen Bericht aufgebracht wurden:

http://daserste.ndr.de/de-forum/thread.j...tart=0&tstart=1

Verstöße gegen den Pressekodex liegen unserer Ansicht nach in folgenden Punkten vor:

Ziffer 1 - Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Ziffer 2 – Sorgfalt
Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion
Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte
Ziffer 9 – Schutz der Ehre
Ziffer 11 – Sensationsberichterstattung, Jugendschutz
Ziffer 12 – Diskriminierungen


Laut PANORAMA-Redaktion geht es in diesem Beitrag „nicht darum, generell Computerspiele zu verunglimpfen oder ein generelles Verbot zu fordern. Es geht um die politische Verbotsdebatte sog. Killerspiele, die die „Jagd und das Töten von Menschen oder menschähnlichen Avataren in besonders brutaler Form“ zum Inhalt haben.“
Dieses Ziel wurde aber eindeutig nicht angesteuert bzw. erreicht und gegen die oben genannten Punkte verstoßen.

Begründungen und Ziffern, gegen die unserer Meinung nach verstoßen wurden:

Ziffer 1 - Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde

Im Bericht werden einige Aussagen getätigt, die definitiv NICHT der Wahrheit entsprechen und ein vollkommen falsches Bild einer Gruppe von Menschen, die ein gemeinsames Hobby teilen, gezeichnet.
Außerdem fühlen sich viele Menschen dieser Gruppe in ihrer Würde verletzt, da sie durch die Ausdrucksweise mit Nazis und Vergewaltigern auf eine Stufe gesetzt werden. Dies wird beispielsweise für viele betroffene Menschen deutlich durch die gewählte Form der Aufzählung „Familienväter, Schüler, Nazis“. Über den Gebrauch der Aufzählung in der deutschen Sprache kann man streiten, jedoch wird dieser Eindruck durch den Gesamteindruck des Berichtes hervorgerufen. Dass viele Menschen so empfinden, können Sie im Forum von PANORAMA und auf vielen Seiten der betroffenen Gruppe nachlesen.
Auf die Punkte, die nicht der Wahrheit entsprechen gehen wir unter Punkt 2 detaillierter ein.

Ziffer 2 – Sorgfalt

Es wurde keine sorgfältige Recherche betrieben und viele Informationen wurden dadurch falsch und unwahr wiedergegeben.
Verschiedene Genres an Spielen (Spiel-„Arten“ und –„Modi“) wurden miteinander vermischt und auf eine Stufe gestellt. Als Spiel-Titel wird allerdings nur ein einziger genannt – was Menschen, die sich mit so etwas überhaupt nicht auskennen den Eindruck vermitteln kann, dass es hierbei nur um ein einziges Computerspiel geht.
Es wurden Modifikationen von Spielen angesprochen, die im Internet heruntergeladen (teilweise auch wirklich illegal) werden können um Spiele zu verändern.
Es werden ohne Hinweis US-Versionen gezeigt, die in Deutschland ohnehin verboten sind.

Im Fall von Call of Duty 2 wird eine Modifikation dargestellt, die Waffen-SS-Uniformen und Hakenkreuze im Spiel freischaltet. Die gezeigte Seite bietet solche Inhalte an – es ist aber weder eine deutsche Seite, noch ist es eine Seite für das Spiel Call of Duty 2, noch ist es eine Herstellerseite – die gezeigte Modifikation ist für das Spiel Medal of Honor erhältlich und wurde von Privatpersonen erstellt – vergleichen Sie bitte selbst: http://www.planetmedalofhonor.com/hardgore/WSS.htm

Dass es diese Art der Modifikationen für die Spiele-Reihe Call of Duty gibt, streitet niemand ab.
Jedoch wird mit keinster Weise erwähnt, dass diese Modifikationen weder vom Hersteller der Spiele stammt, noch dass sie kaum von deutschen Seiten angeboten werden oder genutzt werden können. Es wird mit keinem Wort darauf hingewiesen, dass solche Modifikationen zum Online-Spielen meist nur genutzt werden können, wenn sie sowohl auf dem besuchten Server als auch auf dem PC des Spielers installiert sind. Weiterhin wird nicht darauf hingewiesen, dass ein Großteil der angesprochenen Szene derartige Modifikationen ablehnt und auf deutschen Servern nicht installiert wird, nicht alleine weil es ein Verstoß gegen das deutsche Gesetz wäre, sondern weil ein großer Teil der im Bericht angesprochenen „Szene“ diese Arten der Modifikation missbilligt.

Auch gibt es im Spiel keine wählbare Fraktion „Nazis“, sondern es werden die Gruppen „Deutsche, Amerikaner, Russen und Briten“ vorgegeben. Sollte ein Team ein teambasiertes Spiel gewinnen, so erfolgt die Ausgabe in audiovisueller Form „Die Achsen-Mächte gewinnen“ oder „Die Alliierten gewinnen“ – selbst in der US-Version, die in Deutschland nicht erhältlich ist. In der gesamten Spiele-Reihe, Call of Duty, Call of Duty: United Offensive und im angesprochenen Call of Duty 2 ist in keinem Online-Modus von „Tommies“ und „Krauts“ die Rede, wie es hier im PANORAMA-Bericht durch einen angeblichen Experten dargestellt wird.

Es wird eine Modifikation für das Spiel GTA (Grand Theft Auto) San Andreas gezeigt, bei welcher behauptet wird, dass es darum ginge, so viele Vergewaltigungen wie möglich zu begehen, um Punkte zu erzielen.
Diese Aussage ist zu 100% falsch.
Es gibt eine Modifikation namens „Hot Coffee“, die in dem Beitrag auch als Grundlage verwendet wurde und den „Verkehr“ zwischen zwei Computer-Modellen zeigt, welcher als „Vergewaltigung“ bezeichnet wird. Diese Modifikation ist allerdings nur mit älteren Versionen des Spieles nutzbar, da die Voraussetzungen für die Nutzung in einer Neuauflage des Spieles entfernt wurden – vom amerikanischen Hersteller wurde „[...] der Betrieb der Modifikation nach Kräften unterbunden"[...]. Es wurde vollkommen außer acht gelassen, dass diese Modifikation nur durch umfangreichen Eingriff Dritter und nur mit einem entsprechendem Aufwand einem gewissen Benutzerkreis mit entsprechenden Spiele-Versionen und Kenntnissen einsetzbar war bzw. ist.

Schwerwiegend ist jedoch die Behauptung, das Spielziel sei die Vergewaltigung - die gezeigte Szene kann nur nachgestellt werden, wenn man in dieser Modifikation als Spieler eine „Freundin“ hat, die man durch diverse Aktionen zum „Verkehr“ einstimmen muss – in diesem Fall ist das Ziel dann zwar der „Verkehr“ - allerdings nicht in Form einer Vergewaltigung, sondern einvernehmlich. Es gibt unseres Wissens nach kein Spiel, dass als Spielziel die explizite Vergewaltigung einsetzt, wie es im Bericht jedoch dargestellt wird.

Dass es in dem Spiel GTA (Grand Theft Auto) San Andreas möglich ist, gegen das Gesetz grundsätzlich zu verstoßen, darauf wird aufmerksam gemacht – dass dies aber NCHT das eigentliche Spielziel ist und dass die Konsequenz heißt, Ärger mit den Gesetzeshütern zu bekommen und das Erreichen der eigentlichen Ziele somit erschwert, wenn nicht gar unmöglich wird, wird ebenfalls mit keinem Wort erwähnt – das Spiel wird also auch auf diese Weise komplett falsch dargestellt.

Der komplette Bericht erweckt den Eindruck, dass es weder eine bestehende Altersfreigabe, noch dass es ein verantwortungsbewusstes Handeln der Hersteller gibt und somit also auch kein bestehender Jugendschutz exsistiert. Die gezeigten Spiele unterliegen ALLE der USK-Einstufung „Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG“, das heißt also im Klartext „AB 18“ - ermittelt und festgelegt von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, http://www.usk.de/, der sich alle Publisher (Hersteller) solcher PC-Spiele freiwillig anschließen.

Die Art und Weise, wie die Bilder insgesamt im Bericht miteinander geschnitten und mit Musik unterlegt sind, sind eine Form der Effekt-Hascherei und lassen eine Meinungsbildung für Zuschauer, die sich mit diesem Thema nicht auskennen gar nicht erst zu. Es wird eine vorgefertigte, einseitige Meinung vorgegeben, die auch noch durch falsche Informationen zu belegen versucht wird.

Eine weitere Frage, die sich uns stellt ist der Fakt, dass man einen Anbieter von Sicherheitstechniken eine Aussage über die Gefährdung durch „Killerspiele“ treffen lässt, die in dieser Form wohl eher von einem/r Psychologen/In oder einem/r Medienwissenschaftler/In hätte erläutert werden sollen.

Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion

In diesem Bericht wird ein Interview mit einem „Experten“ (Herr Bert Weingarten, Vorstand der Firma PAN AMP AG) gezeigt, der angeblich monatelang in der „Szene“ unterwegs war und sich umgesehen hat. Wenn das der Fall ist, so hätte dieser „Experte“ die unter Punkt 2 genannten Punkte wissen und vor allem richtig darstellen müssen.
Im Bericht wird gezeigt, dass Herr Weingarten Mitarbeiter der Hamburger PAN AMP AG (http://www.panamp.de/) ist – hier ein kleiner Auszug seines Portfolios:

Hardware- und Software-Firewall-Systeme, Positiv-Filter, Ego-Shooter Filter, Content Filtering - - Internet Access Blocking - Internet Filter - Internet Filtering - Internet Filters - Internet Monitor - Internet Monitoring - Internet Monitoring Software - Internet Parental Control - Kopierschutz Systeme - Parental Control - Parental Control Filtering - Parental Control Program - Parental Controls

Somit ist eindeutig ersichtlich, dass ein entsprechendes Verbot nur im Interesse von Herrn Weingarten und seiner Firma liegen kann, was in unseren Augen bereits durch diese Art der Berichterstattung eine Form von Werbung für sein Unternehmen darstellt.

Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte
Ziffer 9 – Schutz der Ehre


Durch die bereits genannten Punkte fühlen sich viele Menschen in ihrem Privatleben und ihrer Intimsphäre verletzt, klar ersichtlich in den beiden Foren-Themen von PANORAMA:

Killerspiele im Internet:
http://daserste.ndr.de/de-forum/thread.j...start=0&tstart=

PANORAMA, Antwort zu den Einträgen im Beitrag „Killerspiele im Internet“:
http://daserste.ndr.de/de-forum/thread.j...tart=0&tstart=1

Durch die falsche Darstellung von Computer-Spielern im Allgemeinen fühlen wir uns außerdem, wie viele tausend weitere Menschen (siehe Foren-Einträge), in unserer Ehre verletzt. Wir sind weder Nazis, noch Vergewaltiger, wie es hier offensichtlich und auch unterschwellig dargestellt und von vielen Menschen verstanden wird.

Ziffer 11 – Sensationsberichterstattung, Jugendschutz

Wie bereits erwähnt, empfinden wir die Art und Weise, wie die Bilder insgesamt miteinander geschnitten und mit Musik unterlegt sind, als eine Form der Effekt-Hascherei, die eine freie Meinungsbildung für Zuschauer, die sich mit diesem Thema nicht auskennen gar nicht erst zu lassen. Es wird eine vorgefertigte, einseitige Meinung vorgegeben, die auch noch durch falsche Informationen versucht wird zu belegen.
Es wird nicht darauf hingewiesen, dass alle gezeigten Spiele „Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG“ haben, also nicht für Personen unter 18 Jahren freigegeben sind, in Deutschland teilweise indiziert und in dieser Form nicht frei erhältlich sind. Allerdings wurde dieser Beitrag zu einer Uhrzeit gesendet, zu der auch Unterachtzehnjährige definitiv vor dem Fernseher sitzen. Der Beitrag ist jeder Benutzergruppe ohne Anmeldung und Altersverifizierung im Internet frei zugänglich und erhältlich. Somit hat PANORAMA selbst einen Verstoß gegen das derzeit gültige Gesetz zum Jugendschutz und zum Thema Gewaltdarstellung begangen.

Ziffer 12 – Diskriminierungen

Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

Aufgrund der Masse an Menschen, die dem Hobby „Computer-Spielen“ nachgeht und aufgrund der Anzahl an Menschen, die sich gemeinsam die Zeit mit dem gemeinsamen Spielen auf Online-Servern und dem Kontakt in Foren, so wie auch im realen Leben vertreibt, fühlen wir uns zu einer sehr großen sozialen Gruppe von Menschen zugehörig, die in diesem Bericht der PANORAMA-Reporter in ein schlechtes Licht gerückt, vollkommen falsch dargestellt und diskriminiert wird.

---

Zum Abschluss möchten wir noch darauf hinweisen, dass PANORAMA gegen die ARD-eigenen Leitlinien verstoßen hat:

http://www.daserste.de/service/leitlinien/

Auszüge aus den ARD-Leitlinien:

Auszug aus dem Vorwort:

„ [...] Das Gemeinschaftsprogramm der ARD, Das Erste, sowie die weiteren Gemeinschaftsangebote – PHOENIX, Arte, 3sat, die digitalen Kanäle oder unser Onlineservice – garantieren eine solche seriöse und kompetente Berichterstattung zu allen relevanten Themen der Zeit. [...]“

Auszug aus der Präambel:

„[...] Die Erfüllung ihres Programmauftrags verbindet die ARD mit einem auf Werten wie Menschenwürde,
Toleranz und Minderheitenschutz gründenden Qualitätsanspruch. Besonders in den Kernbereichen
Information, Bildung, Beratung und Kultur zählen journalistische Kriterien wie unabhängige Recherche,
sorgfältige Auswahl, sachkundige Aufbereitung, objektive Darstellung und anschauliche Vermittlung zu den
wesentlichen Erkennungsmerkmalen. [...]“

Auszug aus dem Punkt Hintergrund und Analyse:

„[...] Kritischer, investigativer Journalismus hat einen festen und regelmäßigen Platz im Hauptabendprogramm des Ersten. In Magazinen, Dokumentationen, Reportagen und Features wird die ARD 2007/08 sorgfältig recherchierte Beiträge zum politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und Umwelt-Geschehen zeigen. Die sechs politischen Magazine „Fakt“, „Report München“, „Report Mainz“, „PANORAMA“, „Monitor“ und „Kontraste“ sowie der „Bericht aus Berlin“ und der „Presseclub“ werden auch in den kommenden Jahren für differenzierte und sachkundige Hintergrundinformation und einen vorurteilsfreien und streitfreudigen Meinungsaustausch sorgen. [...]“

Wir bitten Sie hiermit, den Bericht und die Vorgehensweise der PANORAMA-Reporter und –Redaktion und unsere Aufzählungen zu prüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Diese Beschwerde ist keine Beschwerde einer Einzelperson, sondern erfolgt im Einvernehmen und im Interesse der betroffenen Besucher der Seiten www.cod-infobase.de, www.opferlamm-clan.de, www.zeigteuch.de, www.gamer-sind-keine-verbrecher.de, dem ESports Gaming Network und vieler ihrer zugehörigen Partner- und Freundesseiten.

Für Ihre Mühe danken wir Ihnen im voraus.

Mit freundlichen Grüßen



i. A. Unterschrift

************

Zur Diskussion:
Diskussion: Beschwerde beim Deutschen Presserat & bei der ARD

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